Diese Schulordnung ist von der gesamten Schulgemeinde - Eltern, Schüler und Lehrer beraten und beschlossen worden und ist für alle bindend.
Dies ist das Wichtigste in unserer Schule wie andernorts auch:
- dass wir uns achten und die Gefühle unserer Mitmenschen nicht verletzen;
- dass wir aufeinander Rücksicht nehmen, und uns gegenseitig helfen;
- dass wir frei unsere Meinung sagen, aber auch anderen zuhören;
- dass wir Konflikte friedlich austragen und eine gerechte Lösung suchen;
- dass wir Gewalt und rassistische, diskriminierende Verhaltensweisen gegenüber anderen ächten;
- dass wir Regeln anerkennen, die dem guten Zusammenleben dienen.
1. Öffnungszeiten der Schule
2. Verhalten auf dem Schulweg
3. Pausenreglung und Freistunden
4. Verhalten auf dem Schulgelände
5. Schuleigenes Inventar
6. Maßnahmen
Damit unsere schulische Arbeit möglichst reibungslos verläuft, wollen wir folgende Schulordnung einhalten:
1 . Öffnungszeiten der Schule:
Das Schulgebäude wird eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Den Fahrschülern steht ab diesem Zeitpunkt der Schüleraufenthaltsraum zur Verfügung. Unmittelbar nach dem Gong suchen die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer ihren Unterrichtsraum auf. Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich nach Unterrichtsschluss unverzüglich nach Hause. Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag Arbeitsgemeinschaften oder andere Veranstaltungen in der Schule besuchen, können sich in der Mittagspause in den auch in den Pausen üblichen Bereichen aufhalten.
2. Verhalten auf dem Schulweg:
Da die Schulbusverkehre in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) integriert sind, steht nicht allen Schülerinnen und Schülern ein Sitzplatz zur Verfügung. Dies erfordert viel Rücksichtnahme aller Busbenutzer, insbesondere der älteren Schülerinnen und Schüler auf die jüngeren.
Bei Verspätung von Bussen sind die Schülerinnen und Schüler gehalten, 15 Minuten zu warten. An den Bushaltesteilen müssen alle vorsichtig sein und sich nur auf dem Gehweg aufhalten. Besondere Vorsicht ist bei der An- und Abfahrt der Busse geboten. Nach dem Anhalten des Busses steigen die Schülerinnen und Schüler ohne Drängeln und Schieben in den Bus ein.
Um Unfälle zu vermeiden, benutzen die Schülerinnen und Schüler, die zu Fuß zur Schule und nach Hause gehen, die Gehwege (auch auf dem Krähberger Weg !).
Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, das Ansehen der Schule in der Öffentlichkeit nicht durch achtlos weggeworfenen Müll auf den Schulwegen und auf dem Schulgelände zu beeinträchtigen.
3. Pausenregelung und Freistunden:
Kleine Pausen sind Wechselpausen. Schülerinnen und Schüler, die den Saal nicht wechseln müssen, können in ihren Unterrichtsräumen bleiben. In den großen Pausen müssen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume verlassen und den Pausenhof bzw. die Pausenhalle aufsuchen. Klassenräume und Treppenhäuser sowie die Flure im naturwissenschaftlichen Trakt sind keine Aufenthaltsräume. Die Lehrkräfte verlassen als letzte den Unterrichtsraum. Die Räume, Aufgänge und Flure werden in den großen Pausen verschlossen. Die Schülerinnen und Schüler haben ohne Lehrkräfte keinen Zutritt zur Turnhalle, zum Bad und allen Fachräumen.
Zu Beginn der beiden großen Pausen lagern die Schülerinnen und Schüler bei Raumwechsel - auch vor dem Sportunterricht - ihre Taschen in der Pausenhalle.
Alle Lehrkräfte und alle Schülerinnen und Schüler informieren sich an Hand des Raumplanes, weiche Lerngruppe sich als letzte in einem Unterrichtsraum befindet. Diese stellt nach Unterrichtsschluss die Stühle hoch. Die Lehrkraft achtet darauf, dass alle Fenster geschlossen sind, das Licht gelöscht wird und alle Jalousien nach oben gezogen sind.
In den Freistunden suchen die Schülerinnen und Schüler den Aufenthaltsraum oder den Pausenhof auf. Damit im Aufenthaltsraum auch gearbeitet werden kann, verhalten sich die Schülerinnen und Schüler dort ruhig.
4. Verhalten auf dem Schulgelände:
Während der Freistunden (nicht den angrenzenden Pausen) dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nur mit schriftlicher Genehmigung der Eltern verlassen. Diese Genehmigung mit Tagesdatum muss die Schülerin oder der Schüler bei sich tragen. Dies ist den Lehrerinnen und Lehrern, die in der vorangegangenen Stunde unterrichten, zu zeigen.
Ab Jahrgang 8 ist eine Genehmigung für das ganze Schuljahr möglich. Diese ist von den Schülerinnen und Schülern bei sich zu tragen und als Kopie zu den Schulakten zu nehmen.
Die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum. Aus hygienischen Gründen sind sie sauberzuhalten und dürfen nur zu ihrem eigentlichen Zweck benutzt werden.
Das Rauchen, Drogen und Alkohol sind auf dem Schulgelände für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verboten.
Das Werfen von Schneebällen ist untersagt. Das Ballspielen in den Gängen und Klassenräumen (Ausnahme: Softbälle) muss wegen der Unfallgefahr verboten werden. In den Freistunden können Schülerinnen und Schüler das Pausengelände für Spiele benutzen, die Aufsicht wird durch gelegentliche Stichproben sichergestellt.
Um die Sauberkeit in der Schule aufrechtzuerhalten, ist jede Schülerin und jeder Schüler gehalten, Abfall in den aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen. Außerdem wird ein Ordnungsdienst eingerichtet. Wöchentlich wechselnd ist jeweils eine Klasse zuständig, das Schulgelände von groben Verunreinigungen zu säubern. Die SV übernimmt die Organisation.
Die Klassen und Kurse sorgen für Sauberkeit in ihren Klassen - und Fachräumen und den davor liegenden Flurbereichen. Kaugummis dürfen im Unterricht nicht gekaut werden und sind zu Beginn des Unterrichts in die aufgstellten Abfallbehälter zu entsorgen.
Prinzipiell ist jedes Verhalten, das einen anderen gefährdet und schädigt, zu unterlassen.
Schuleigenes Inventar ist kein Privatbesitz und deshalb besonders schonend zu behandeln. Für entsprechende Schäden, mutwillig oder fahrlässig verursacht, sind die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler bzw. ihre oder seine Eltern haftbar. Dies trifft auch für die Bücher, die Eigentum des Landes Hessen sowie für Werkzeuge, die Eigentum des Odenwaldkreises sind, zu.
Schülerinnen und Schüler, die vorsätzlich und wissentlich gegen Teile dieser Schulordnung verstoßen, müssen mit Maßnahmen rechnen. Diese werden je nach Schwere des Vorfalls festgelegt, gegebenenfalls den Eltern mitgeteilt und zu den Akten genommen. Sie können z. B. in der Bearbeitung der Schulordnung, in Aufräumarbeiten oder Säuberungsarbeiten bestehen. In schwerwiegenden Fällen können Verstöße gegen die Schulordnung auch zum Ausschluss von Schulveranstaltungen bis hin zum Schulverweis führen. Auch die Note im Sozialverhalten kann sich durch verhängte Ordnungsmaßnahmen um eine Note verschlechtern.